So sagt es die Jungheinrich AG in ihrem aktuellen Verstoss gegen die Gesetzgebung (DSGVO) und einschlägige Rechtsprechung. Denn wie der Europäische Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof urteilen ist ist das Verhalten der Protagonisten unzulässig. https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/12119-bgh-urteil-cookies-einwilligung.html
Heißt, bis zum Klick müssen Cookies, die nicht zwingend zum Betrieb der Website gebraucht werden, blockiert bleiben.

Um zu schauen, was es denn an gebrauchten Geräten angeboten wird surfte ich also die Seite https://www.jh-profishop.de an und wurde mit dem einleitenden Spruch begrüßt. Ich klicke entnervt auf die Einstellungen und wurde etwas überrascht. Ein Weltunternehmen, dass sich nicht an die Regeln hält, das war geradezu unvorstellbar. ? Aber ja, die Häkchen waren sauber vorausgewählt. Der bis dahin anonyme Kunde soll ja sein bestes Kauferlebnis erhalten. Dass es verboten ist, egal. Weltunternehmen.

Ich dachte mir; na gut, sie werden sich aber wenigstens an die Vorgaben halten, dass die nicht zwingend notwendigen Cookies zu blockieren sind. Habe also die Seite in einem neuen Fenster geöffnet und meinem Vivaldi Browser mitgeteilt, dass er da nichts blockieren soll.

109 Cookie-Einträge, ohne dass ich irgendwas erlaubt hätte. Wow. Ich mache eine Gegenprobe, mal via Vivaldi nur die Werbecookies erlauben. Es wurden 13 Tracker mit 62 Funktionseinträgen blockiert. Die Scharfschaltung, also auch Werbe-Cookies zu blockieren, brachte keine Veränderung. Es bleibt bei 47 Einträgen. Nun, dann war aber getriggert genug, um noch die Funktion der vom Anbieter bereit gestellten Cookie-Einstellungen zu überprüfen. Nach der Einstellung auf nur notwendige Cookies und einem neuen Laden der Seite war es deutlich aufgeräumter. Aber es bleiben weitere Aber!

Hier also mal den Firefox gestartet. Cookies geleert und nun Jungheinrich angesurft. Hier wurden ohne die erforderliche Erlaubnis 67 Cookies angezeigt. Anhand des Videos kann man die Kandidaten betrachten.

Heraus stechen hier demdex.net, doubleclick.net und adnxs.net. Was doubleclick macht ist erfahrenen Nutzern klar, alle anderen nutzen bitte die Suchmaschine ihrer Wahl. Und auch adnxs ist ein Name, der nicht gerade *huhuuuust* den besten Ruf hat, hab ich gehört. ^^

Noch viel interessanter ist aber demdex.net. Ich habe mir als letztes noch die Cookie-Liste, die von Jungheinrich zur Einstellung bereitgestellt wird, angeschaut. Zu den „zwingend notwendigen“ und nicht deaktivierbaren Cookies gehört nämlich Adobe Launch. Das Cookie findet man mit den Einträgen *.demdex.net. 1 Minute forschen findet man nix, aber mit der subdomain dpm.demdex.net (aus der cookieliste) landet man schließlich ADOBE AUDIENCE MANAGER ein ebenfalls mächtiges Analyse-Tool. Interessant: Jede Verwendung eines Cookie muss begründet werden. Liest man den Eintrag dazu, kratzt man sich am Kopf …

Im folgenden wird die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten genannt

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

Und was steht da, in der DSGVO?

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

Also, ich fasse das mal zusammen, wie ich das verstehe. Vielleicht bin ich aber auch nicht ganz bei mir …

Sie begründen die erzwungene Verwendung meiner personenbezogenen Daten mit einer Zustimmung, die mir mangels Deaktivierungsmöglichkeit des Cookies aufgezwungen wird. Hab ich das so richtig, oder wie sehr ihr das? Ich hab unter Zustimmung immer irgendwas mit freiwillig verbunden.

Btw.: Mir ist vollkommen klar, dass es unzählig viele Unternehmen gibt, die einen Scheiss auf Privatsphäre geben. Ich bin aber hier gerade derb drüber gestolpert und es hat mich wütend gemacht.

Nachtrag:

Mein bevorzugter Browser https://vivaldi.com/de/download/